Katja Beich

Mein Name ist Katja Beich, ich bin 27 Jahre alt und freie Redakteurin. Ich liebe es über Tiere zu schreiben....

Hundesteuer – Infos und Hintergründe

Seit dem 19. Jahrhundert schon gibt es in Deutschland die sogenannte Hundesteuer, eine Gemeindesteuer, zu deren Zahlung Hundehalter gesetzlich verpflichtet sind. Entgegen der landläufigen Meinung wird die Hundesteuer aber nicht eingezogen, um mit den Geldern die direkten Auswirkungen der Hundehaltung ( Kot und Verschmutzungen) zu beseitigen. Ungefähr 20 Prozent der Einnahmen fließen tatsächlich in diese Regulierung. Da die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, ist sie nicht zweckgebunden. Die Gemeinden können den Beitrag selbst bestimmen und für alle kommunalen Aufgaben wie zum Beispiel die Sanierung oder Neubau öffentlicher Gebäude verwenden.
Hinter der Hundesteuer steht aber ebenfalls ein ernsthaftes und auch verständliches politisches Interesse: die Hundepopulation besonders in Großstädten überschaubar zu halten. In ländlichen Gemeinden ist die Abgabe deshalb allgemein niedriger. Im brandenburgischen Kremmen zahlen die Halter jährlich nur 24 Euro, während Hundehalter in Mainz mit 186 Euro zur Kasse gebeten werden. Durchschnittlich liegt die Hundesteuer deutschlandweit bei 50-120 Euro. Ist aber wie der öffentlich rechtliche Rundfunkbeitrag umstritten. So monieren Hundehalter die Ungerechtigkeit gegenüber der Haltung von anderen Haustieren wie beispielsweise Katzen oder Pferden.

Von der Steuer befreit: die Ausnahmen

Hunde, die ausschließlich für gewerbliche Zwecken gehalten werden, sind grundsätzlich von der Steuer befreit. So etwa Zuchthunde, Hütehunde oder Verkaufshunde. Einen verringerten Steuersatz gibt es für sogenannte Begleit- oder Diensthunde. Hierzu zählen Blindenhunde, Gebrauchs- und Schutzhunde und allgemein Tiere, die eine Begleithundeprüfung bestanden haben. Die Vorgaben für eine Verringerung bzw. ganze Befreiung von der Hundesteuer sind aber von Kommune zu Kommune verschieden. So ist beispielsweise in Berlin die Haltung eines Hundes, der aus einem Tierheim kommt, für das erste Jahr komplett steuerfrei. Auch Bedürftige und Empfänger von staatlicher Unterstützung können auf eine Befreiung hoffen. Informationen und Antragsunterlagen findet man bei den wohnortabhängigen Behörden.

Anmeldung und Regelungen

Spätestens vier Wochen nach Einzug in den Haushalt muss der Hund, auch wenn er regulär von der Steuer befreit ist, bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Vielerorts gibt es die Möglichkeit den Hund online zu registrieren. Neben den persönlichen Daten werden Auskünfte über das Wurfjahr, das Geschlecht, Fellfarbe und Rasse erhoben. Für die Abmeldung eines Hundes gelten ähnliche Fristen. Wer seinen Hund erst nachträglich meldet, muss auf die Kulanz der Behörden hoffen. In vielen Fällen wird nachgeprüft und der ausstehende Betrag rückwirkend erhoben.Die Kommunen haben jedoch auch das Recht, ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro festzulegen. Die Haltung eines Hundes ohne steuerliche Anmeldung ist ein Vergehen. Die Hundesteuer wird jährlich oder vierteljährlich eingezogen. Verstirbt der Hund oder wird wegen anderer Gründe rechtzeitig abgemeldet, kann die zu viel gezahlte Steuer erstattet werden.
Um dem eigentlichen Hintergrund der Hundesteuer Rechnung zu tragen, wird die Steuer pro Haushalt erhoben. Leben mehrere Personen im Haushalt, gibt es keine Möglichkeit, die Hunde über einzelne Personen anzumelden. Jeder weitere Hund des Haushalts wird entsprechend höher versteuert.

Keine Lust auf Hundesteuer: diese Länder verzichten

In vielen Ländern wurde die Hundesteuer wegen des Drucks der Bürger auf die Kommunen wieder abgeschafft. So zum Beispiel in Dänemark, Frankreich, Italien und Kroatien. Oft lohnt es sich auch, die Unterschiede der Kommunen zu vergleichen und den Hund zum Beispiel bei getrennten Wohnsitzen beim Partner zu registrieren. Deutschlandweit kommt man jedoch nicht um die Zahlung herum und kann im öffentlichen Straßenland jederzeit von den Mitarbeitern der Ordnungsämter zum Hervorzeigen der aktuellen Steuermarke verpflichtet werden.

Empfindliche Steuern für sogenannte Listenhunde

Für einige Rassen gelten in vielen Gemeinden wesentlich höhere Steuersätze. Beispielsweise in München werden bis zu 800 Euro für einen „gefährlichen“ Hund fällig. Allerdings gilt auch diese Regelung nicht überall – Berlin zum Beispiel verzichtet auf eine erhöhte Besteuerung für Listenhunde.