Wie für Menschen bieten die Assekuranzen auch für Tiere Versicherungspakete an. Zu den beiden wichtigsten Versicherungen – für Menschen wie für Tiere – zählen die Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung. Für welche Haustiere welche Versicherung notwendig, sinnvoll oder gar überflüssig ist, hängt zum einen von der Art des Haustieres ab und zum anderen von dem gewünschten Leistungsumfang der Versicherung.
Tiere können Schäden anrichten, für die ihr Halter aufkommen muss. Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Kleintiere wie beispielsweise Vögel, Meerschweinchen oder Kaninchen anrichten. Auch Katzen zählen noch zur Gruppe der Kleintiere. Anders sieht es dagegen bei Hunden und auch Pferden aus. Läuft beispielsweise ein Hund plötzlich auf die Straße und verursacht einen Unfall oder tritt ein Pferd plötzlich aus und beschädigt ein Fahrzeug, können Schäden von großem finanziellem Ausmaß entstehen. Da diese Schäden nicht von der Privathaftpflicht abgedeckt sind, bleiben die Tierhalter auf den Kosten sitzen. Es sei denn, sie besitzen eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Personenschäden wie Behandlungskosten und/oder Schmerzensgeld, Sachschäden wie die Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums sowie Vermögensschäden, die infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen können. In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer solchen Versicherung für Hundebesitzer sogar gesetzlich verpflichtend. Hierzu gehören Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin und Hamburg.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vergleichsweise günstig und sollte über eine Mindestdeckung von 5 Millionen Euro verfügen. Die Beitragshöhe ist nicht nur vom jeweiligen Anbieter abhängig, sondern auch von der Rasse des Hundes. Manche Anbieter schließen eine Versicherung bestimmter Rassen sogar ganz aus, hiervon sind hauptsächlich sogenannte Kampfhunde betroffen. Auch der Leistungsumfang kann zwischen den Anbietern deutlich variieren. Manche Policen schließen beispielsweise den Versicherungsschutz „bei Verstoß gegen Halterpflichten“ ein. Typische Beispiele hierfür sind freilaufende Hunde in Gemeinden, in denen Leinenzwang besteht oder Pferde, die durch einen defekten Zaun ausgebrochen sind. Außerdem sollte die Police laut Stiftung Warentest auch Hundehüter und Deckschäden sowie Mietsachschäden und Auslandsaufenthalte sowie Hundewelpen mitversichern.
Genau wie Menschen müssen auch die geliebten Haustiere immer mal wieder zum Arzt. Während die jährliche Impfung oder das Krallenschneiden noch relativ preisgünstig ist, kann die Behandlung schwerer Erkrankungen oder Verletzungen sehr teuer sein. Insbesondere, wenn das Tier operiert werden muss, kann sich die Rechnung schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Damit ein solcher Fall nicht zum finanziellen Desaster wird, bieten einige Versicherer eine Tierkrankenversicherung an, die bestimmte Behandlungskosten übernimmt. Versichert werden können unter anderem Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Kastrationen, ambulante und stationäre medizinische Behandlungen sowie Operationen.
Wie hoch die Beiträge für eine Tierkrankenversicherung sind, hängt ab von der Tierart, Rasse und manchmal vom Alter des Tieres. Aber sowohl der Leistungsumfang als auch die Beitragshöhe variiert stark zwischen den Anbietern. Deshalb ist zu empfehlen, vor dem Abschluss einer solchen Police die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und miteinander zu vergleichen. So schränken manche Anbieter den Versicherungsschutz auf ein bestimmtes Mindest- und Höchstalter des Tieres ein. Andere schreiben einen Selbstbehalt von beispielsweise 20 % der Arztrechnungen vor. Günstiger als eine Tierkrankenversicherung ist eine Operationskostenversicherung für Tiere. Sie übernimmt allerdings wirklich nur die Kosten für Operationen und zahlt keinerlei andere tierärztliche Behandlungen.