Kampfhunde sind Hunde, die zu besonderer Angriffsbereitschaft gegenüber Menschen und anderen Tieren neigen. Bestimmte Hunderassen, wie beispielsweise der Pitbullterrier, Bullterrier, Safforshire Bullterrier, Rottweiler oder American Staffordhire Terrier, wurden über lange Zeiten hinweg zu besonderer Aggressivität gezüchtet. Zur Zuchtauslese wurden Hunde mit ausgeprägten Kampfeigenschaften ausgesucht. In Deutschland ist das Züchten und Kreuzen mit Kampfhunderassen heute verboten. Oft liegt die Aggressivzucht allerdings lange zurück, die Hunde wurden schon mehrfach früher gekreuzt, so dass nicht unbedingt jeder „Listenhund“ auch wirklich ein abgerichteter Kampfhund ist. In den Tierheimen finden sich leider viele Kampfhunde. Ihre Besitzer hatten nicht die nötige Eignung oder gaben sie ab. Diese Hunde haben geringe Chancen für eine Vermittlung. Hundefreunde, die einem solchen Tier ein Zuhause geben möchten, müssen ihre Eignung zur Haltung und Führung nachweisen, Verantwortlichkeit für die Sicherheit anderer Personen übernehmen und das Tier weglaufsicher halten können.
Welche Rassen den so genannten Kampfhunden zugeordnet werden, ist der Kampfhundeliste zu entnehmen. Für die Haltung eines Listenhundes müssen Auflagen nach der Kampfhundeverordnung erfüllt werden. Der Antrag zur Kampfundhaltung ist an die örtliche Polizeibehörde zu richten, die auch die Genehmigung erteilt. Der künftige Hundehalter muss nachweisen, dass er ein berechtigtes Interesse für die Kampfhundhaltung hat, darf weder vorbestraft sein noch häufig gesetzwidrig gehandelt haben. Neben der Sachkunde zur gefahrfreien Führung des Hundes muss der Halter auch die körperliche Fähigkeit dazu nachweisen. Halter, die aber beispielsweise einen ausgesprochen freundlichen und friedlichen „Kampfhund“ übernehmen, können diesen der polizeilichen Behörde zu einem so genannten Wesenstest vorstellen. Der Hund durchläuft dann eine Reihe von Verhaltenstests, wobei auch überprüft wird, wie gut das Zusammenspiel von Mensch und Tier ist. So genannte Kampfhunde müssen nach der Kampfhundeverordnung zudem eine deutliche Kennzeichnung tragen, die nicht zu beseitigen ist, z.B. eine Tätovierung. Zur allgemeinen Kampfhundeverordnung kommen noch gesonderte Bestimmungen der einzelnen Bundesländer, die die Auflagen teilweise verschärfen. Wurde die Erlaubnis zur Haltung erteilt, ist der Hundehalter verpflichtet, diese bei sich zu tragen, wenn er mit dem Hund unterwegs ist. Für die Hunde gilt überall die Leinen- und Maulkorbpflicht.
Die Kosten für die Beantragung und Bearbeitung der Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes betragen in etwa 165 Euro. Hunde aus der Kampfhundeliste werden aber nicht von allen Tierversicherungen versichert. Versicherungen, die die Hunde aufnehmen sind meist teurer. Hinzu kommen Maßnahmen, die bei einem solchen Hund aus der Sicherheitsgewährleistung entstehen. In Gartengrundstücken muss gänzlich ausgeschlossen sein, dass der Hund das Grundstück allein verlassen kann. Auch gegenüber Besuchern sind die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, dass der Hund diese nicht angreifen kann. Teils müssen als zusätzliche Sicherheitszäune, eventuell elektronische Sicherungen installiert werden. Probleme gibt es auch bei Reisen, da diese Hunde nicht einfach mit ins hundefreundliche Hotel genommen werden können und in Ferienhäusern ebenfalls untersagt sind. Es muss also für eine gesicherte zeitweilige Unterbringung, einschließlich aller gelten Auflagen gesorgt werden.
In Anbetracht der gesetzlichen Hürden ist es nicht einfach, einen so genannten Kampfhund aufzunehmen. Obwohl die Zucht verboten ist, gibt es noch immer Welpen, die schwarz gehandelt werden oder aus versäumter Beaufsichtigung stammen. Bis zur 6. Lebenswoche gelten die Auflagen noch nicht. Allerdings sollten sich Tierhalter schon rechtzeitig die Haltungserlaubnis beantragen. Bei Tierheim-Hunden sollte das geschehen, bevor der Hund ins Haus geholt wird. Bei guter Haltung, verantwortlicher Erziehung und Führung stellen sich glückerlicherweise nur wenige Hunde als problematisch heraus.